Nach dem erneuten Anstieg der Infektionen gelten wieder schärfere Maßnahmen: –verpflichtender Mund-Nasenschutz bei Gottesdiensten – ausgenommen davon ist wie bisher beispielsweise der Priester, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist –Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt -die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, […]