Verschärfte Corona-Maßnahmen in Kirchen ab Montag 21.09.2020
Nach dem erneuten Anstieg der Infektionen gelten wieder schärfere Maßnahmen:
–verpflichtender Mund-Nasenschutz bei Gottesdiensten – ausgenommen davon ist wie bisher beispielsweise der Priester, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist
–Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt
-die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – dabei muss auch der Priester einen Mund-Nasenschutz tragen
-Desinfektionsmittel muss bereitgestellt werden
-Gesang ist zu reduzieren
-bei regionalen Infektionsfällen Abstimmung der Vorgangsweise mit den vor Ort zuständigen Gesundheitsbehörden.
Präventionskonzept:
-bei Trauungen, Taufen (religiöse Feiern aus einmaligem Anlass)
-Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen
So schaffen wir den bestmöglichen Schutz für alle Gläubigen.